Ablauf einer Psychotherapie

Ablauf einer Psychotherapie

Einzeltherapie

In einem Erstgespräch wird im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde geklärt, ob eine Psychotherapie sinnvoll wäre. Wenn eine Psychotherapie als sinnvoll erscheint, erfolgen die sogenannten „probatorische Sitzungen“, die zum gegenseitigen Kennenlernen und der Diagnostik dienen.

Bei vorhandener Therapieindikation wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Datenschutz und Schweigepflicht bleiben gewährt, ein unabhängiger Gutachter entscheidet, ohne konkrete Patientendaten zu erhalten, über die Notwendigkeit der Therapie. Nach Genehmigung der Krankenkasse startet die Therapie in einmal pro Woche stattfindenden Sitzungen.

Der Umfang einer Kurzzeittherapie beträgt 12 – 24 Sitzungen und 80 Sitzungen bei einer Langzeittherapie.

Bei akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen (z.B. Suizidalität) kann sofort eine Akutbehandlung (ohne Genehmigungsverfahren) durchgeführt werden.

Gruppentherapie

Viele Probleme und Schwierigkeiten sind in einer Gruppentherapie viel besser zu behandeln als in einer Einzeltherapie. Deshalb biete ich neben der Einzeltherapie, je nach Bedarf auch Gruppentherapie (Kombinationsbehandlung) u.a. für Jugendliche an.